Uniform-, Rang- und Verhaltensordnung 

der KG Baulemann anno pief 

 

Stand: 09.06.2024

 

Zum aktiven Funkencorps zählen alle Mitglieder, die bei den Auftritten und Veranstaltungen aktiv in Uniform teilnehmen.   Sie werden zu allen Veranstaltungen rechtzeitig informiert und eingeladen. 

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt. Sie sind nicht automatisch Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts. Sie haben kein Abstimmungsrecht.

Senatoren Ehrenmitglieder, Senatoren und Senatorinnen erhalten von der KG als Geschenk einen Sessionsorden. Bei Veranstaltungen sind sie Ehrengäste. Am Karnevalsumzug können sie teilnehmen. 

Uniform wird vom aktiven Funkencorps, den Gardisten getragen. Die Uniform wird grundsätzlich nur bei Auftritten und offiziellen Anlässen getragen. Diese Termine sind dem Feldzugsplan zu entnehmen oder werden vom Vorstand bekanntgegeben. Ausnahmeregelungen können getroffen werden.

Die Uniform besteht aus: 

  • Uniformjacke (gekauft, genäht)
  • Weißem Hemd /Bluse 
  • Jabot 
  • Weißer Reithose
  • Dreispitz mit eingeklebter Perücke
  • Auf dem Hut: rot-weißer Mollenstutzen oder Federbusch, je nach Dienstgrad.
  • Schulterklappen, je nach Dienstgrad. 
  • Stiefelstulpen oder Lederstiefeln (schwarz)
  • Weißen Handschuhe

Zur Grundausstattung der Uniform gehören das Tragen des jeweiligen Sessionsordens. Ausnahmen können getroffen werden.

Die von anderen Gesellschaften oder Tollitäten verliehenen Orden dürfen während der laufenden Session getragen werden.

Der aktive Gardist kauft seine Uniform auf eigene Kosten. Zubehör zur Uniform wie Schulterklappen, Schraubknöpfe, Jabot, Mollenstutzen, etc., sind über den Zeugwart zu beziehen.

Weitere Accessoires wie beispielsweise Schmuckorden etc., dürfen eigenständig nicht getragen werden. Sie bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.

Verhalten der Gardisten

In Uniform sind die allgemeingültigen Verhaltensregeln zu beachten. Der Gardist ist sich bewusst, dass individuelles Fehlverhalten in Uniform das Ansehen der gesamten Truppe mindert. Die Gardisten werden vom Kommandanten angeführt (siehe auch „Besondere Funktionen“).

Dienstgrade

Bei Eintritt in die KG ist der aktive Gardist berechtigt, auf der Uniformjacke die einfache, dreistreifige Schulterklappe und einen rot/weißen Mollenstutzen (25 cm hoch) auf dem Dreispitz zu tragen. Diese sind vom Zeugwart zu beziehen.

Der aktive Gardist wird in einer Funkentaufe mit Wupperwasser oder mit Wasser aus dem Wipperfürther Markbrunnen getauft. Durch die Taufe erhält er die Berechtigung das „Corpskreuz“ zu tragen.

Jeder Gardist fängt als „Rekrut“ an. Beförderungen werden vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen. Die Ernennung zum General bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ein einmal verliehener Dienstgrad kann nur bei grobem Fehlverhalten des Gardisten wieder aberkannt werden.

Vorläufig werden folgende Dienstgrade und deren Kenntlichmachung festgelegt:

Dienstgrad / Schulterklappe / Sterne / Hutschmuck / Fangschnur

General / Epaulette / keine / Federbusch / ja

Oberst / Majorsgeflecht / keine / Federbusch / ja

Hauptmann / Majorsgeflecht / keine / Federbusch / nein

Leutnant / Majorsgeflecht / keine / Mollenstutzen / nein

Feldwebel / einfach / zwei / Mollenstutzen / nein

Unteroffizier / einfach / einen / Mollenstutzen / nein

Funke / einfach / keine / Mollenstutzen / nein

Rekrut / einfach / Silber / keine / Mollenstutzen / nein

Für besondere Verdienste können vom Vorstand besondere Abzeichen, Orden und Ehrenfunktionen verliehen werden. 

Den Mitgliedern des Vorstands, sofern es Gardisten sind, wird der Dienstgrad des Hauptmanns verliehen, sofern sie keinen höheren Dienstgrad haben. 

Besondere aktive Funktionen

Kommandant/stellvertretender Kommandant

Der Kommandant wird durch die Gardistenversammlung der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und durch diese gewählt. Der stellvertretende Kommandant wird durch die Gardistenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Der Kommandant führt die Truppe bei Auftritten, Veranstaltungen, Karnevalszügen und den dazu erforderlichen Vorbereitungen an. Er wacht über die Einhaltung der Uniform- und Verhaltensordnung. Den Anweisungen des Kommandanten ist Folge zu leisten.

Der stellvertretende Kommandant unterstützt den Kommandanten und vertritt ihn bei dessen Verhinderung. 

Scheidet einer der beiden vorzeitig aus seinem Amt aus, so kann das aktive Corps einen Nachfolger wählen, der für die verbleibende Wahlzeit die Funktionen wahrnimmt.

Dem Kommandanten wird für die Dauer seiner Tätigkeit der Dienstgrad des Hauptmanns verliehen, seinem Stellvertreter der Dienstgrad des Leutnants, sofern beide keinen höheren Dienstgrad haben.

Der/die Fahnenträger tragen die Standarte der KG Baulemann. Sie wird bei Auftritten getragen und geht der Truppe voran. Der/die Fahnenträger sind für die Standarte verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diese unbeschadet die Auftritte übersteht. Der/die Fahnenträger werden gemeinsam vom Kommandanten und Vorstand bestellt.

Der Zeugwart ist bei der Beschaffung der Ausstattung des aktiven Gardisten behilflich. Er sollte nach Möglichkeit eine kleine Anzahl von Uniformzubehör auf Lager halten. Der Zeugwart wird vom Vorstand bestellt.

Weitere Funktionen können bei Bedarf durch den Vorstand festgelegt werden. 

Übersicht Uniformen (außer Garde)

Damencorps

Fascinator / Rot

Blazer / Rot - Creme

Rock / Creme

Petticoat / Rot

Stiefel / Stiefeletten  / Schwarz

Gesellschaftsanzug Damen

Schiffchen / Keine Pflicht

Blazer / Creme - Rot                

Rock oder Hose / Schwarz

Schuhe / Stiefel / Stiefeletten / Schwarz 

Gesellschaftsanzug Herren

Schiffchen / Pflicht

Jackett / Creme - Rot

Hose / Schwarz

Schuhe / Schwarz

Schmölzchen Damen

Schiffchen / Keine Pflicht

Bluse / Weiß

Rock oder Hose / Schwarz

Schuhe / Stiefel / Stiefeletten / Schwarz

Schmölzchen Herren

Schiffchen / Pflicht

Hemd / Weiß

Hose / Schwarz

Schuhe / Schwarz

Turnschuhe sind „KEINE“ Bestandteile der Uniformen!

 

 

 

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